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Am 12. Juli 2016 hat der AKP-EU-Botschafterausschuss den Beschluss Nr. 3/2016 zur Überarbeitung von Anhang III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens angenommen, mit dem die erforderlichen Änderungen zur Schaffung des neuen Rechtsrahmens des ZUE mit Wirkung vom 1. Januar 2017 eingeführt wurden, und demzufolge die Rechtspersönlichkeit des ZUE ab diesem Tag ausschließlich zum Zwecke seiner Abwicklung beibehalten wird.
Die Änderungen von Anhang III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens betreffen die Streichung der Verweise auf das ZUE. Dieser Beschluss bildet den neuen…
Anhang III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens sollte geändert werden, um den neuen Rechtsrahmen für das Fortbestehen des ZUE ausschließlich zum Zweck seiner…
Auf seiner 39. Tagung vom 19. bis 20. Juni 2014 in Nairobi vereinbarte der AKP-EU-Ministerrat in einer gemeinsamen Erklärung, die ordnungsgemäße Schließung des…
In seinem Beschluss Nr. 4/2014 weist der AKP-EU-Botschafterausschuss darauf hin, dass bei der Schließung des ZUE die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde des…
Der AKP-EU-Ministerrat hat auf seiner 39. Tagung vom 19. und 20. Juni 2014 in Nairobi, Kenia, in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart, die ordnungsgemäße…
Artikel 2 des Anhangs III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens betrifft das Zentrum für Unternehmensentwicklung (ZUE). Nach Anhang III Artikel 2 Absatz 6…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.