Erwägungsgrund 4 32021D0926Die Teilnehmer an der ASU sind Australien, Brasilien, die Europäische Union, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz und die Vereinigten…
Erwägungsgrund 5 32005D0938BESCHLUSS DES RATES vom 8. Dezember 2005 über die Genehmigung des Übereinkommens zum internationalen Delphinschutzprogramm im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2005/938/EG)
Derzeit sind 15 Staaten Vertragsparteien des Übereinkommens: Bolivien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua,…
Erwägungsgrund 3 32006D0890ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2006 über den Abschluss im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft eines Rahmenübereinkommens über ein mehrseitiges Nuklear- und Umweltprogramm in der Russischen Föderation sowie des Protokolls zu Ansprüchen, rechtlichen Verfahren und Haftungsfreistellung zum Rahmenübereinkommen über ein mehrseitiges Nuklear- und Umweltprogramm in der Russischen Föderation (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5219) (2006/890/Euratom)
Unterzeichnet wurde das Rahmenübereinkommen von der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft, Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland,…
Erwägungsgrund 2 32016D0414BESCHLUSS (EU) 2016/414 DES RATES vom 10. März 2016 zur Ermächtigung der Republik Österreich, das Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen im Interesse der Europäischen Union zu unterzeichnen und zu ratifizieren, und zur Ermächtigung Maltas, ihm im Interesse der Europäischen Union beizutreten
Viele Staaten, einschließlich der Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Republik Österreich und Maltas, sind Vertragspartei des Übereinkommens. Die Republik…
Anhang B 32007D0648BESCHLUSS DES RATES vom 26. September 2007 zur Unterzeichnung im Namen der Europäischen Gemeinschaft und vorläufigen Anwendung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006 (2007/648/EG)
Ägypten Albanien Algerien Australien China Europäische Gemeinschaft Belgien Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Litauen…
Anhang VII 32014D0512BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA JAPAN VEREINIGTES KÖNIGREICH SÜDKOREA AUSTRALIEN KANADA NEUSEELAND NORWEGEN SCHWEIZ LIECHTENSTEIN ISLAND