Erwägungsgrund 2 32021D0964
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2020/2185 des Rates wurde das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (im Folgenden „Abkommen“) am 23. Februar 2021 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.