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Um die Verpflichtungen von Kleinunternehmen zu vereinfachen und zu erleichtern und um deren Entwicklung zu unterstützen, sollten die Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen für alle Wirtschaftsteilnehmer mit einem Jahresumsatz von mindestens 550 000 EUR gelten. Wirtschaftsteilnehmer, deren Jahresumsatz unter dieser Schwelle liegt, sollten von der Sondersteuer „octroi de mer“ befreit sein, sollten aber den Betrag dieser zuvor gezahlten Sondersteuer „octroi de mer“ nicht abziehen können.
Mitgliedstaaten, die von der Möglichkeit nach Artikel 14 der Richtlinie 67/228/EWG keinen Gebrauch gemacht haben, können Steuerpflichtigen mit einem…
der Jahresumsatz dieses Steuerpflichtigen in der Union übersteigt 100000 EUR nicht;
Frankreich wendet die in den Absätzen 1 und 2 genannten Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen auf Wirtschaftsteilnehmer mit einem Jahresumsatz von…
Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates werden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen überseeischen Departements und Regionen lokal…
Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates wurden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen Gebieten in äußerster Randlage lokal…
Der Schwellenwert für den Jahresumsatz, der die Grundlage für die im Rahmen der Sonderregelung nach dieser Richtlinie festgelegte Steuerbefreiung darstellt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.