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Mit dem Beschluss 2008/615/JI wurden die wesentlichen Elemente des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration, in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt. Der Beschluss 2008/616/JI des Rates dient der Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI des Rates und enthält die erforderlichen verwaltungsmäßigen und technischen Bestimmungen für die Umsetzung des Beschlusses 2008/615/JI, insbesondere für den automatisierten Austausch von DNA-Daten, daktyloskopischen Daten und Fahrzeugregisterdaten. Diese Beschlüsse bilden den Prüm-Besitzstand und sind im Einklang mit den Verträgen und diesen Beschlüssen verbindlich.
Mit dem Beschluss 2008/615/JI werden die wesentlichen Elemente des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland,…
Mit dem Beschluss 2008/615/JI werden die wesentlichen Elemente des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland,…
Zur Verbesserung des Informationsaustauschs enthält dieser Beschluss daher auf den wesentlichen Bestimmungen des Prümer Vertrags beruhende Vorschriften, nach…
Nach Inkrafttreten des Vertrags zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem…
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2019/1172 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über die Anwendung…
Am 10. Juni 2016 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.