Erwägungsgrund 2 32024R0982
Ziel dieser Verordnung ist es, den Austausch von kriminalpolizeilichen Informationen und Fahrzeugzulassungsdaten zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten und zwischen den Mitgliedstaaten und der durch die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) unter uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte und der Datenschutzbestimmungen zu verbessern, zu optimieren und zu erleichtern.