Art. 2 32022D1018BESCHLUSS (GASP) 2022/1018 DES RATES vom 27. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2022.
Art. 2 32021D1009BESCHLUSS (GASP) 2021/1009 DES RATES vom 18. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2021.
Art. 2 32017D1193BESCHLUSS (GASP) 2017/1193 DES RATES vom 4. Juli 2017 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2017.
Art. 2 32023D0122BESCHLUSS (GASP) 2023/122 DES RATES vom 17. Januar 2023 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo , EULEX KOSOVO
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 17. Oktober 2022.
Art. 2 32023D1302BESCHLUSS (GASP) 2023/1302 DES RATES vom 26. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2023.