Erwägungsgrund 2 32021D1009
Am 19. Januar 2020 wurden auf der Libyen-Konferenz in Berlin eine Reihe von Schlussfolgerungen angenommen und der Rahmen für ihre Umsetzung über den „Berliner Prozess“ festgelegt, um so den Drei-Punkte-Plan zu unterstützen, den der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ghassan Salamé dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) vorgelegt hat, mit dem alleinigen Ziel, den Vereinten Nationen dabei zu helfen, die internationale Gemeinschaft bei ihrer Unterstützung für eine friedliche Lösung der Libyen-Krise zu einen.