Erwägungsgrund 4 32022D1026BESCHLUSS (EU) 2022/1026 DES RATES vom 21. Juni 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten und von Protokoll 32 über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82, die dem EWR-Abkommen beigefügt sind, zu vertreten ist (InvestEU) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 und Protokoll 32 sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32023D2115BESCHLUSS (EU) 2023/2115 DES RATES vom 30. Mai 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 07 20 03 01 — Soziale Sicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Protokoll 31 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1732BESCHLUSS (EU) 2021/1732 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Programm für das Europäische Solidaritätskorps) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1740BESCHLUSS (EU) 2021/1740 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Programm LIFE) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1741BESCHLUSS (EU) 2021/1741 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (EU4Health-Programm) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1250BESCHLUSS (EU) 2021/1250 DES RATES vom 26. Juli 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügte Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Europäischer Verteidigungsfonds) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.