Erwägungsgrund 4 32021D1740BESCHLUSS (EU) 2021/1740 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Programm LIFE) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1736BESCHLUSS (EU) 2021/1736 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Erasmus+) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1739BESCHLUSS (EU) 2021/1739 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Programm Kreatives Europa) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1250BESCHLUSS (EU) 2021/1250 DES RATES vom 26. Juli 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügte Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Europäischer Verteidigungsfonds) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1732BESCHLUSS (EU) 2021/1732 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Programm für das Europäische Solidaritätskorps) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021D1738BESCHLUSS (EU) 2021/1738 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Katastrophenschutzverfahren der Union) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden.