Beschluss (EU) 2022/11 des Rates vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Änderung der Anhänge I, II, III und IV und des Anhangs VII Abschnitt A des Protokolls zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds (Offshore-Protokoll) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Da durch die geplanten Änderungen der Anhänge I, II, III und IV und des Anhangs VII Abschnitt A des Offshore-Protokolls die Anforderungen an den Schutz des Mittelmeers aktualisiert, die internationalen Verpflichtungen und Ambitionen der Union berührt und der Schutz der Umwelt verbessert werden, sollte die Union den Erlass des Beschlusses der Vertragsparteien unterstützen —
Erwägungsgrund 6 32022D0011
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