Erwägungsgrund 3 32023D0829BESCHLUSS (EU) 2023/829 DER KOMMISSION vom 17. April 2023 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression in der Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 2490) (Nur der deutsche, der estnische, der französische, der lettische, der litauische, der niederländische, der polnische, der rumänische und der slowakische Text sind verbindlich)
Als Ausdruck der Solidarität und Unterstützung reagierten die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft mit der Lieferung von Hilfsgütern zur…
Erwägungsgrund 2 32024D0775BESCHLUSS (EU) 2024/775 DER KOMMISSION vom 4. März 2024 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 1333) (Nur der der lettische, der litauische, der polnische, der rumänische und der slowakische Text sind verbindlich)
Am 24. Februar 2022 ersuchte die Ukraine gemäß Artikel 16 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates um…
Erwägungsgrund 8 32024D0577BESCHLUSS (GASP) 2024/577 DES RATES vom 12. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik umfasst die Unterstützung auch Hilfe für Bevölkerungsgruppen, Länder und Regionen, die…
Erwägungsgrund 6 32023D0671BESCHLUSS (EU) 2023/671 DES RATES vom 21. März 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Schaffung einer Grundlage für den Austausch von Informationen über Personen, die vorübergehenden Schutz genießen
Ferner liegt es im Interesse der Mitgliedstaaten, für ein gewisses Maß an Stabilität und eine ausgewogene Verteilung der Belastungen zwischen ihnen bei der…
Art. 5 Abs. 1 32022D0339Die Mitgliedstaaten erwägen, der Ukraine finanzielle und logistische Unterstützung, einschließlich der Lieferung von Schutzausrüstungen, zu leisten.
Erwägungsgrund 2 32021R0888VERORDNUNG (EU) 2021/888 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Da der Bedarf an humanitärer Hilfe weltweit stark zunimmt, muss die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten, die von vom Menschen…