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Am 14. März 2022 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zur Notwendigkeit eines Kommissionsbeschlusses, mit dem Gegenstände, die zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr eingeführt werden, um kostenlos an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt zu werden, von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer befreit würden. Entsprechende Ersuchen wurden anschließend am 18. März 2022 von Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, am 21. März 2022 von Irland und Litauen und am 23. März 2022 von Finnland und Italien (im Folgenden „ersuchende Mitgliedstaaten“) gestellt.
Am 8. November 2021 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung erforderlich sei, woraufhin Belgien, Griechenland,…
Zwecks Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs haben Italien am 19. März 2020, Frankreich am 21. März 2020, Deutschland und Spanien am 23. März 2020,…
Am 1. Juli 2022 wurde der Beschluss (EU) 2022/1108 der Kommission angenommen. Mit diesem Beschluss wird in Bezug auf bestimmte Mitgliedstaaten für den Zeitraum…
Am 13. Oktober 2021 beantragte Litauen, Gegenstände, die zwecks unentgeltlicher Verteilung und Bereitstellung an Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die die…
Am 25. November 2022 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer der in dem genannten Beschluss…
Am 15. Juni 2022 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zu der Frage, ob eine Verlängerung der Geltungsdauer der in dem genannten Beschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.