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Damit die von den Eingangsabgaben oder von der Mehrwertsteuer befreiten Einfuhren überwacht werden können, sollten die ersuchenden Mitgliedstaaten die Kommission darüber informieren, welche Art und Menge von Gegenständen für die kostenlose Verteilung an oder Bereitstellung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sie zur Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer zugelassen haben, welche Organisationen sie für die Verteilung oder Bereitstellung dieser Gegenstände anerkannt und welche Maßnahmen sie getroffen haben, um zu verhindern, dass die Gegenstände für andere Zwecke als zur Deckung des Bedarfs der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine verwendet werden.
Damit die von den Eingangsabgaben oder der Mehrwertsteuer befreiten Einfuhren überwacht werden können, sollten die ersuchenden Mitgliedstaaten die Kommission…
Die ersuchenden Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, für Gegenstände, die von oder im Auftrag von staatlichen Organisationen oder anderen von den…
Die ersuchenden Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, für Gegenstände, die von oder im Auftrag von staatlichen Organisationen oder anderen von den…
Die ersuchenden Mitgliedstaaten sollten die Kommission darüber informieren, welche Art und Menge von Gegenständen sie mit Blick auf die Bekämpfung der…
Vorbehaltlich der vorherigen Unterrichtung der zuständigen Behörden des ersuchenden Mitgliedstaats, der die Befreiung gewährt, dürfen Organisationen, denen…
Vorbehaltlich der vorherigen Unterrichtung der zuständigen Behörden des ersuchenden Mitgliedstaats, der die Befreiung gewährt, dürfen Organisationen, denen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.