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Damit die von den Eingangsabgaben und von der Mehrwertsteuer befreiten Einfuhren überwacht werden können und die korrekte Anwendung der vorliegenden Maßnahmen gewährleistet wird, und angesichts der Tatsache, dass seit dem 24. Februar 2022 eine ähnliche, mit dem Beschluss (EU) 2022/1108 der Kommission eingeführte Maßnahme gilt, sollte Litauen verpflichtet werden, der Kommission mitzuteilen, welche Art und Mengen von Gegenständen für die unentgeltliche Verteilung und Bereitstellung an Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die die Grenze zwischen Litauen und Belarus unerlaubt überschritten haben, sowie an Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, es zur Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer zugelassen hat und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um zu verhindern, dass die Gegenstände für andere Zwecke als zugunsten der genannten Personen verwendet werden.
Am 13. Oktober 2021 beantragte Litauen, Gegenstände, die zwecks unentgeltlicher Verteilung und Bereitstellung an Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die die…
Es ist daher angezeigt, Litauen für Gegenstände, die für die in Artikel 74 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 beschriebenen Zwecke eingeführt wurden, eine…
Angesicht der extremen Herausforderungen, mit denen Litauen konfrontiert ist, sollte die Befreiung von Einfuhren, die zwischen dem 12. August 2021 und dem 31.…
Litauen bestätigte, dass die erste Einfuhr von Gegenständen zwecks unentgeltlicher Verteilung und Bereitstellung an Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die…
Um die Einhaltung der in dem vorliegenden Beschluss festgelegten Bedingungen zu gewährleisten, Unregelmäßigkeiten zu vermeiden und die finanziellen Interessen…
Damit die von den Eingangsabgaben oder der Mehrwertsteuer befreiten Einfuhren überwacht werden können, sollten die ersuchenden Mitgliedstaaten die Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.