Erwägungsgrund 1 32022D0119
Mit dem Beschluss 2004/613/EG der Kommission wurde die Beratende Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit eingesetzt. Die Kommission hat diese Gruppe zu ihrem Arbeitsprogramm für Lebens- und Futtermittelsicherheit, Lebens- und Futtermittelkennzeichnung und -aufmachung, menschliche Ernährung im Zusammenhang mit dem Lebensmittelrecht, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit sowie zu allen Maßnahmen konsultiert, die sie in den oben genannten Bereichen zu treffen bzw. vorzuschlagen hatte.