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Auch kann es sich als notwendig erweisen, sonstige Rechte des Betroffenen zu beschränken, falls durch die Ausübung dieser Rechte Informationen über den Antragsteller, Beschwerdeführer oder Zeugen, der um die Nichtoffenlegung seiner Identität gebeten hat, offengelegt würden. In einem solchen Fall kann die Kommission beschließen, den Zugang zu der Erklärung über den Betroffenen oder dessen sonstige Rechte zu beschränken, um die Rechte und Freiheiten des Antragstellers, Beschwerdeführers oder Zeugen aus den in Erwägungsgrund 9 genannten Gründen zu beschränken. Die Kommission kann zu dem in Artikel 25 Artikel 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten Zweck beschließen, so zu verfahren.
Es könnte auch notwendig sein, das Recht der betroffenen Person auf Zugang zu personenbezogenen Daten einzuschränken, wenn ein solcher Zugang Aufschluss über…
Letzteres kann der Fall sein, wenn es um die Übermittlung von Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten an die Person, welche Gegenstand eines…
Es kann auch erforderlich sein, die Rechte des Betroffenen zu beschränken, um die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten zu…
Auf der Grundlage von Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 kann es erforderlich sein, dass die Kommission die Bereitstellung von Informationen für…
Vorbehaltlich der Artikel 3 bis 5 dieses Beschlusses kann die Kommission gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) 2018/1725 das Recht der…
Darüber hinaus muss die Kommission möglicherweise auch die Unterrichtung betroffener Personen und die Anwendung anderer Rechte betroffener Personen im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.