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Mit dem Beschluss 2014/763/EU legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „absorbierende Hygieneprodukte“ fest. Der Geltungszeitraum dieser Kriterien sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 31. Dezember 2022.
Artikel 4 des Beschlusses 2014/763/EU erhält folgende Fassung: Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚absorbierende…
Die Geltungsdauer der in dem Beschluss 2014/763/EU der Kommission festgelegten Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für absorbierende…
Mit dem Beschluss 2014/312/EU legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Innen- und Außenfarben und -lacke“…
Mit dem Beschluss (EU) 2016/1332 legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Möbel“ fest. Der Geltungszeitraum…
Mit dem Beschluss 2014/391/EU legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Bettmatratzen“ fest. Der…
Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Reinigungsmittel für harte Oberflächen“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.