Erwägungsgrund 3 32022D1229
Mit dem Beschluss 2014/391/EU legte die Kommission Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Bettmatratzen“ fest. Der Geltungszeitraum dieser Kriterien sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 28. Juli 2022.