Erwägungsgrund 5 32022R1269Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1271 wird das Zugangsverbot zu Häfen auf Schleusen ausgeweitet, um die vollständige Umsetzung der Maßnahme zu gewährleisten und…
Erwägungsgrund 13 32024D2894BESCHLUSS (GASP) 2024/2894 DES RATES vom 18. November 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Es ist angebracht, das unmittelbare oder mittelbare Tätigen von Transaktionen mit Häfen und Schleusen zu verbieten, einschließlich des Zugangs zu deren Anlagen…
Erwägungsgrund 6 32024D3187BESCHLUSS (GASP) 2024/… DES RATES vom 16. Dezember 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Um die Tätigkeit von Schiffen, die so betrieben werden, dass sie zu Maßnahmen oder Strategien zur Unterstützung der Handlungen Russlands gegen die Ukraine…
Erwägungsgrund 21 32012R0267VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012 DES RATES vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010
Anpassungen sollten auch hinsichtlich der Erbringung von Bunker- und Versorgungsdiensten für Schiffe, der Betreiberhaftung und des Verbots der Umgehung der…
Erwägungsgrund 17 32022R1904VERORDNUNG (EU) 2022/1904 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1909 wird das Verbot des Zugangs zu Häfen und Schleusen im Gebiet der Union auf Schiffe ausgeweitet, die vom russischen…
Erwägungsgrund 20 32009R1224Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006
Umladungen auf See entziehen sich einer angemessenen Kontrolle durch die Flaggen- oder Küstenstaaten und können daher von Marktteilnehmern dazu genutzt werden,…