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Umladungen auf See entziehen sich einer angemessenen Kontrolle durch die Flaggen- oder Küstenstaaten und können daher von Marktteilnehmern dazu genutzt werden, illegale Fänge zu transportieren. Zur Verbesserung der Kontrollen sollten Umladungen in der Gemeinschaft nur in bezeichneten Häfen zulässig sein.
Umladungen auf See sind in Unionsgewässern verboten. Umladungen dürfen nur mit entsprechender Genehmigung unter den in dieser Verordnung festgelegten…
Fischereifahrzeugen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, ist es verboten, außerhalb der Union sgewässer auf See Fänge von einem Fischereifahrzeug eines…
Umladungen auf See entziehen sich jeglicher ordnungsgemäßen Kontrolle durch Flaggen- oder Küstenstaaten und sind eine übliche Praxis von Betreibern, die…
Gemeinschaftsschiffe, die im SEAFO-Übereinkommensgebiet unter das SEAFO-Übereinkommen fallende Arten fangen, nehmen Umladungen in einem Hafen einer…
Im Rahmen von Mehrjahresplänen sollten besondere Maßnahmen als besondere Form des Schutzes der betroffenen Bestände zum Tragen kommen. Umladungen von Fängen von…
Die Fangschiffe dürfen Umladungen nur vornehmen, wenn sie von ihrem Flaggenstaat eine entsprechende Genehmigung erhalten haben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.