Erwägungsgrund 6 32022D1285BESCHLUSS (GASP) 2022/1285 DES RATES vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/338 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32024D2034BESCHLUSS (GASP) 2024/2034 DES RATES vom 22. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/667 über eine Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Union im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität im Zeitraum 2022-2024
Der Beschluss (GASP) 2022/667 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32024D1784BESCHLUSS (GASP) 2024/1784 DES RATES vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32022D0472BESCHLUSS (GASP) 2022/472 DES RATES vom 23. März 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/339 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32022D0637BESCHLUSS (GASP) 2022/637 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/339 sollte entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32022D0810BESCHLUSS (GASP) 2022/810 DES RATES vom 23. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/339 sollte daher entsprechend geändert werden —