Erwägungsgrund 6 32022D1284BESCHLUSS (GASP) 2022/1284 DES RATES vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/339 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32022D0471BESCHLUSS (GASP) 2022/471 DES RATES vom 23. März 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/338 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32022D0809BESCHLUSS (GASP) 2022/809 DES RATES vom 23. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/338 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 12 32023D0810BESCHLUSS (GASP) 2023/810 DES RATES vom 13. April 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/338 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32022D0636BESCHLUSS (GASP) 2022/636 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/338 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32024D1784BESCHLUSS (GASP) 2024/1784 DES RATES vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden —