Erwägungsgrund 3 32022D0013
Auf ihrer 22. Tagung vom 7. bis 10. Dezember 2021 werden die Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle voraussichtlich einen Beschluss erlassen (im Folgenden „Beschluss der Vertragsparteien“), mit dem der regionale Plan zur Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Mittelmeer (im Folgenden „regionaler Plan“) im Rahmen von Artikel 15 des LBS-Protokolls geändert wird. Mit dem Beschluss der Vertragsparteien werden neue Definitionen festgelegt und der Umfang der Maßnahmen in vier Schlüsselbereichen (wirtschaftliche Instrumente, Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe, landseitige und seeseitige Quellen der Abfalleinträge ins Meer) ausgeweitet.