Erwägungsgrund 1 32022D1311
Die Zusammenarbeit im Rahmen der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (im Folgenden „Übereinkunft“) hat zu sehr positiven Ergebnissen geführt, wie die zweite Sitzung des mit der Übereinkunft eingesetzten Gemischten Ausschusses am 25. November 2021 in Oslo gezeigt hat.