Erwägungsgrund 2 32022D1314
Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2022. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2023 verlängert werden.
Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2022. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2023 verlängert werden.