Erwägungsgrund 3 32022D1335
Der Rat ist der Auffassung, dass sieben Personen aus der in Anhang II des Beschlusses 2012/285/GASP enthaltenen Liste der Personen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, und neun Personen aus der in Anhang III des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der Personen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden sollten.