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Die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten aufrechterhalten werden, mit Ausnahme einer in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 benannten verstorbenen Person, deren Eintrag aus dem genannten Anhang gestrichen werden sollte. Die Begründung für 17 Personen und eine Einrichtung sowie die Angaben zur Identität von 59 Personen und fünf Einrichtungen sollten aktualisiert werden.
Die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des…
Aufgrund dieser Überprüfung sollten die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in der Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP…
Aufgrund dieser Überprüfung sollten die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in der Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in der Liste in Anhang II des Beschluss 2010/413/GASP…
Eine Person und acht Einrichtungen sollten von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.