Erwägungsgrund 3 32022D1350
Diese Verhandlungen sollten sich auf den Entwurf der Statusvereinbarung stützen, der 2018 von der Europäischen Union und der Republik Nordmazedonien paraphiert wurde, und gleichzeitig den mit der Verordnung (EU) 2019/1896 eingeführten Änderungen des Rechtsrahmens, insbesondere in den Bereichen Grundrechte, Datenschutz, Vorrechte und Befreiungen sowie Präventivmaßnahmen gegen Betrug, sowie den Änderungen infolge des Prespa-Abkommens Rechnung tragen. Die Statusvereinbarung sollte zudem in doppelter Urschrift in den 24 Amtssprachen der Europäischen Union und in mazedonischer Sprache abgefasst werden, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.