Beschluss (EU) 2022/14 des Rates vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses, im Rahmen von Artikel 15 des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung vom Lande aus und Tätigkeiten (LBS-Protokoll) regionale Pläne über die Behandlung von kommunalem Abwasser und über Klärschlammmanagement anzunehmen, im Namen der Union zu vertreten ist
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 des LBS-Protokolls werden auf der Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle regionale Aktionspläne einschließlich Maßnahmen und Zeitplänen für deren Umsetzung angenommen.
Erwägungsgrund 2 32022D0014
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