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Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass drei Personen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten.
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 48 Personen und neun Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 30 Personen und sieben Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die…
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 141 Personen und 49 Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale…
Der Rat vertritt die Ansicht, dass acht Personen wegen ihrer Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und…
Der Rat ist der Ansicht, dass zwei Personen aufgrund ihrer Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und…
Der Rat vertritt die Ansicht, dass zwei Personen aufgrund ihrer Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.