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Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation (im Folgenden „Abkommen“) ist gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Rückübernahme am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
Das am 25. Mai 2006 geschlossene Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Rückübernahme (im Folgenden…
Die Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung (im Folgenden „Erleichterungsabkommen“) trat am 1.…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa trat am 1. Januar 2008 in Kraft.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung (im Folgenden „Abkommen“) ist am 1. September…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.