Erwägungsgrund 1 32004R1386VERORDNUNG (EG) Nr. 1386/2004 DES RATES vom 26. Juli 2004 zur Änderung des Beschlusses 2002/602/EGKS der Kommission über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und…
Erwägungsgrund 1 32007D0739BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2007 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (2007/739/EG)
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation (nachstehend „PKA“…
Erwägungsgrund 1 32012R0529VERORDNUNG (EU) Nr. 529/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2012 zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 des Rates über die Verwaltung bestimmter Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation
Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 1 32005R1899Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 1 32016D0551BESCHLUSS (EU) 2016/551 DES RATES vom 23. März 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Gemischten Rückübernahmeausschuss im Hinblick auf einen Beschluss des Gemischten Rückübernahmeausschusses zu Durchführungsbestimmungen für die Anwendung der Artikel 4 und 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt ab 1. Juni 2016 zu vertretenden Standpunkts
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Türkei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (im Folgenden „Abkommen“)…
Erwägungsgrund 1 32014D0790BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (2014/790/EU)
Das Abkommen wurde am 21. Juni 1999 unterzeichnet und trat am 1. Juni 2002 in Kraft.