Erwägungsgrund 2 32022D1507
Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollten die Einträge zu vier Personen, in deren Fall die restriktiven Maßnahmen am 6. September 2022 ausgelaufen sind, und die Informationen über ihre Verteidigungsrechte und ihr Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz aus dem Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP gestrichen werden.