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Unter diesen außergewöhnlichen Umständen hat der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) seit dem 1. Juni 2021 die Evakuierung afghanischer Staatsangehöriger, insbesondere solcher, die für den Sonderbeauftragten oder EUPOL Afghanistan tätig waren, von anderen besonders schutzbedürftigen afghanischen Staatsangehörigen, die mit der Union zusammengearbeitet haben, sowie von ihren nächsten Verwandten organisiert und geleitet. Diese Evakuierungen sollten im Laufe des Jahres 2022 fortgesetzt werden. Der EAD hat mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 eine Liste von Personen erstellt, die für eine Evakuierung infrage kommen. Sie kann vom EAD erforderlichenfalls geändert werden.
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat seit dem 1. Juni 2021 die Evakuierung afghanischer Staatsangehöriger, insbesondere solcher, die für den durch die…
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat seit dem 1. Juni 2021 die Evakuierung afghanischer Staatsangehöriger, insbesondere solcher, die für den durch die…
In einer Erklärung vom 31. August 2021 zur Lage in Afghanistan stellte der Rat fest: „Die Evakuierung unserer Bürgerinnen und Bürger und, soweit möglich,…
Die Union unterstützt die Evakuierung folgender Personengruppen aus Afghanistan zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 31. Dezember 2024 :
In seinen Schlussfolgerungen vom 15. September 2021 zu Afghanistan stellte der Rat Folgendes fest: „Seit August 2021 hat die internationale Gemeinschaft,…
Aufgrund der Lage in Afghanistan kann die Evakuierung der auf der Liste stehenden Personen, die in Afghanistan noch immer gefährdet sind, nicht bis zum 31.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.