Erwägungsgrund 1 32022D0151
Der Rat hat am 10. Dezember 2001 die Gemeinsame Aktion 2001/875/GASP zur Ernennung eines Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Afghanistan (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) angenommen. Das Mandat des Sonderbeauftragten wurde mehrmals verlängert, zuletzt durch den Beschluss (GASP) 2017/289 des Rates bis zum 31. August 2017.