Art. 2 32022D1527BESCHLUSS (EU) 2022/1527 DES RATES vom 9. September 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Neuseeland über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union und über die Assoziierung Neuseelands mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32024D3226BESCHLUSS (EU) 2024/3226 DES RATES vom 16. Dezember 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf ein Abkommen über die Festlegung von Regeln für die Teilnahme des Königreichs Norwegen an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie für den Zugang zu staatlichen Diensten
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 2 32026D0222BESCHLUSS (EU) 2026/222 DES RATES vom 20. Januar 2026 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Australischen Bund andererseits über die Teilnahme des Australischen Bunds an Programmen der Union und die Assoziierung des Australischen Bunds mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 2 32025D2446BESCHLUSS (EU) 2025/2446 DES RATES vom 18. Juli 2025 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über die Überarbeitung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Art. 1 Abs. 2 32023D2756BESCHLUSS (EU) 2023/2756 DES RATES vom 4. Dezember 2023 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Staat Israel über ein Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.