Erwägungsgrund 1 32022R2463VERORDNUNG (EU) 2022/2463 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 (Makrofinanzhilfe +)
Ein Assoziierungsabkommen zwischen der Union und der Ukraine , welches eine vertiefte und umfassende Freihandelszone umfasst, ist am 1. September 2017 in Kraft…
Erwägungsgrund 1 32022D0313BESCHLUSS (EU) 2022/313 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2022 über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (im Folgenden „Union“) und der Ukraine entwickeln sich weiterhin innerhalb der Europäischen…
Erwägungsgrund 1 32018D0947BESCHLUSS (EU) 2018/947 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2018 über eine weitere Makrofinanzhilfe für die Ukraine
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (die „Union“) und der Ukraine entwickeln sich weiterhin innerhalb der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)…
Erwägungsgrund 1 32022D1201Ein Assoziierungsabkommen zwischen der Union und der Ukraine (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“), welches eine vertiefte und umfassende Freihandelszone…
Erwägungsgrund 1 32019D2145BESCHLUSS (EU) 2019/2145 DES RATES vom 5. Dezember 2019 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits vorgesehenen Handelspräferenzen für Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine…
Erwägungsgrund 1 32018D1486BESCHLUSS (EU) 2018/1486 DES RATES vom 28. September 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. I dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde von…