Erwägungsgrund 1 32023D0747BESCHLUSS (EU) 2023/747 DES RATES vom 31. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine…
Erwägungsgrund 1 32023D0747BESCHLUSS (EU) 2023/747 DES RATES vom 31. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine…
Erwägungsgrund 1 32026D0618BESCHLUSS (EU) 2026/618 DES RATES vom 16. März 2026 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Ukraine in Bezug auf die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Billigung der Einsetzung des Gemischten Beratenden Ausschusses zwischen dem Europäischen Ausschuss der Regionen und den gewählten lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Ukraine zu vertretenden Standpunkts
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine…
Erwägungsgrund 1 32025D1487BESCHLUSS (EU) 2025/1487 DES RATES vom 14. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichtet wurde, betreffend die gegenseitige Gewährung einer Binnenmarktbehandlung durch die Europäische Union und die Ukraine in Bezug auf das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen zu vertretenden Standpunkt
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine…
Erwägungsgrund 1 32025D1487BESCHLUSS (EU) 2025/1487 DES RATES vom 14. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichtet wurde, betreffend die gegenseitige Gewährung einer Binnenmarktbehandlung durch die Europäische Union und die Ukraine in Bezug auf das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen zu vertretenden Standpunkt
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine…
Erwägungsgrund 1 32021D1797BESCHLUSS (EU) 2021/1797 DES RATES vom 5. Oktober 2021 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zur Änderung der Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen), der Anlage XVII-4 (Regelungen für Post- und Kurierdienste) sowie der Anlage XVII-5 (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) zu Anhang XVII des Abkommens zu vertretend ist
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine…