Beschluss (EU) 2022/1640 des Rates vom 20. September 2022 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32022D1640
Erwägungsgrund 6 32022D1640Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen