Erwägungsgrund 8 32022D1643
Die unkoordinierte Reaktion der Länder auf die COVID-19-Pandemie weltweit hat die Luftfahrtbranche besonders beeinträchtigt. Um solche Beeinträchtigungen im Falle künftiger Krisen zu vermeiden, bedarf es einer besseren Koordinierung zwischen der Union und wichtigen internationalen Partnern. Es ist daher vorgesehen, dass die Parteien anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens in der Erklärung der Parteien auch ihre Absicht zum Ausdruck bringen, im Rahmen des im Abkommen vorgesehenen Gemeinsamen Ausschusses intensive Gespräche und eine enge Koordinierung der Reaktionen auf unerwartete Krisensituationen wie die COVID-19-Pandemie mit dem Ziel aufrechtzuerhalten, etwaige Beeinträchtigungen der Flugdienste so weit wie möglich abzumildern.