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Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road, ADR) ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten. Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) ist am 28. Februar 2008 in Kraft getreten.
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten. Das…
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (im Folgenden „ADR“) ist am 29. Januar 1968 in Kraft…
Gemäß Artikel 14 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sind die Bestimmungen dieses…
„ADR“ das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, das am 30. September 1957 in Genf geschlossen wurde,…
Dem in Genf am 13. Dezember 1957 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale…
Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.