Erwägungsgrund 4 32022D1842
Laut Erwägungsgrund 35 der Verordnung (EU) 2022/1032 sollte diese Verordnung so schnell wie möglich Teil des Besitzstandes der Energiegemeinschaft gemäß dem Vertrag werden.
Laut Erwägungsgrund 35 der Verordnung (EU) 2022/1032 sollte diese Verordnung so schnell wie möglich Teil des Besitzstandes der Energiegemeinschaft gemäß dem Vertrag werden.