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Eine der Hauptaufgaben der Energiegemeinschaft besteht darin, die Beziehungen zwischen den Parteien des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft zu gestalten und einen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen zu schaffen, der den Strom- und den Gassektor im Sinne des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft abdeckt.
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft sieht die Schaffung eines integrierten Erdgas- und Elektrizitätsmarktes in Südosteuropa vor, der einen stabilen…
Die Verpflichtungen der Vertragsparteien nach Artikel 11 des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft (im Folgenden „Vertrag“) sollten mit der Entwicklung…
Die Mitgliedstaaten, die von Titel III des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft direkt betroffen sind, müssen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der…
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft verbessert die ökologische Situation in Bezug auf Gas und Elektrizität und fördert Energieeffizienz und…
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft ermöglicht die Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Energiemarkt in größerem Umfang und die Nutzung von…
Unter besonderen Umständen, wie etwa im Falle einer Unterbrechung der Netzenergieversorgung, muss die Versorgungssicherheit in der Energiegemeinschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.