Erwägungsgrund 1 32022D1846
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/614 des Rates wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (im Folgenden „Abkommen in Form eines Briefwechsels“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 5. April 2022 unterzeichnet.