Erwägungsgrund 1 32022D0628BESCHLUSS (GASP) 2022/628 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Am 23. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/266 erlassen.
Erwägungsgrund 1 32023D0388BESCHLUSS (GASP) 2023/388 DES RATES vom 20. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Am 23. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/266 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32024D0633BESCHLUSS (GASP) 2024/633 DES RATES vom 19. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Am 23. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/266 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32022D2442BESCHLUSS (GASP) 2022/2442 DES RATES vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/151 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung der Evakuierung bestimmter besonders schutzbedürftiger Personen aus Afghanistan
Der Rat hat am 3. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/151 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32024D0290BESCHLUSS (GASP) 2024/290 DES RATES vom 12. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Der Rat hat am 25. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2319 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32023D2575BESCHLUSS (GASP) 2023/2575 DES RATES vom 13. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Der Rat hat am 25. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2319 erlassen.