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„Rechtsberatungsdienstleistungen“ umfassen die Rechtsberatung für Mandanten in nichtstreitigen Angelegenheiten, einschließlich Handelsgeschäften, bei denen es um die Anwendung oder Auslegung von Rechtsvorschriften geht; die Teilnahme mit oder im Namen von Mandanten an Handelsgeschäften, Verhandlungen und sonstigen Geschäften mit Dritten; die Ausarbeitung, Ausfertigung und Überprüfung von Rechtsdokumenten. „Rechtsberatungsdienstleistungen“ umfassen nicht die Vertretung, Beratung, Ausarbeitung von Dokumenten oder Überprüfung von Dokumenten im Rahmen von Rechtsvertretungsdienstleistungen, insbesondere in Angelegenheiten oder Verfahren vor Verwaltungsbehörden, Gerichten, anderen ordnungsgemäß eingerichteten offiziellen Gerichten oder in Schieds- oder Mediationsverfahren.
die Beratungsdienstleistungen werden nur gelegentlich im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erbracht, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder…
„Beratungsdienstleistungen“ individuelle Empfehlungen für einen Verbraucher in Bezug auf ein oder mehrere Geschäfte im Zusammenhang mit Kreditverträgen, die…
Die Informationen, die den Dienstleistungserbringern und -empfängern zur Verfügung gestellt werden, sollten insbesondere die Informationen über Verfahren und…
die Beratung in der Vertretung von Mandanten und der Wahrung ihrer Grund- oder Verfahrensrechte, wie dem Recht auf rechtliches Gehör, dem Recht auf ein faires…
die Beratung in der Vertretung von Mandanten und der Wahrung ihrer Grund- oder Verfahrensrechte, wie dem Recht auf rechtliches Gehör, dem Recht auf ein faires…
Einige Rechtsdienstleistungen werden von durch ein Gericht in einem Mitgliedstaat benannten Dienstleistern erbracht, betreffen die Vertretung von Mandanten in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.