Art. 1 32022D1920
Die Umstrukturierungsbeihilfe für die Complexul Energetic Oltenia S. A. (CE Oltenia), die Rumänien teilweise in Form von Zuschüssen, einer staatlichen Bürgschaft für ein Darlehen, einer Kapitalzuführung und einer Umwandlung von Darlehen in Höhe von 2658,1 Mio. EUR zu Zuschüssen gewährt hat, ist im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unter den in Artikel 2 genannten Bedingungen mit dem Binnenmarkt vereinbar.