Erwägungsgrund 2 32022D1943
Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2022. Auf Grundlage einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2023 verlängert und die Begründungen für zwei im Anhang jenes Beschlusses aufgeführte natürliche Personen aktualisiert werden.