Beschluss (EU) 2022/1958 des Rates vom 13. Oktober 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Nordmazedonien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Nordmazedonien durchgeführt werden
Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung der Vereinbarung erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 3 32022D1958
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